CEE Kennzeichnung
 

Die CEE Kennzeichnung (Gesetzesdekret Nr.286/1994), reglt die Hygienevorschriften, Qualität und Herkunft des Fleisches und der Wurstwaren. Die Kennzeichnung wird von einem Tierarzt überwacht.

Die Kennzeichnung beinhaltet das Produktionsland und Erkennungsnummer des Betriebs. Diese Nummer erlaubt eine Identifikation des Schlachthauses und die Sanitätseinheit. Die Eigenschaften der Kennzeichnung werden vom Gesundheitsministerium festgelegt.

Um alle Vorschriften zu erfüllen, die vom Gesetztesdekret vorgeschrieben werden, muss der Produktionsbetrieb einige fundamentale Kriterien erfüllen:

  • geschlossener Produktionsprozess vom Anfang bis zum Ende

  • „Flap“ –Türen zwischen den Produktionsbereichen, die sich automatisch schließen

  • richtige Anordnung der einzelnen Produktionsbereiche

  • Einhaltung der Hygienevorschirften

Die Kennzeichnung des Fleisches ist die Garantie an den Konsumenten, dass das Fleisch hygienisch einwandfrei ist.