Konsortium Parco Lombardo im Ticino-Tal Visualizza il sito del Parco del Ticino
 
Das Siegel “Parco Ticino” aus kontrolliertem Anbau garantier dem Konsumenten ständige Bodenkontrollen und Kontrollen bei der Anwendung der Anbautechniken, die einen minimalen Eingriff in die Natur und Umwelt vorsieht.
  
Wenn sie im Detail die Vorschriften wissen möchten, laden sie einfach die folgenden Dateien herunter:
  
Disciplinare allevamento suini (22KB) Disciplinare aziendale produzione animali (18KB) Diserbo colture a marchio (39KB) Riassunto disciplinari marchio (25KB)
 
Die Schweine, die direkt als Nahrunsmittel für den Menschen vorgesehen sind, müssen nach genauen Vorschriften gezüchtet werden.
 
Vorschriften für die Aufzucht von Schweinen:
Die Schweine müssen von Betrieben stammen, die nach den Vorschriften arbeiten. Unter folgenden Vorraussetzungen ist es auch möglich andere Tiere in die Zucht zu integrieren:
  
  • Ferkel mit weniger als 10 Wochen;

  • Weibliche Schweine, die noch nicht ausgewachsen sind;

  • Männliche Produktionsschweine.

Die Tiere müssen für mindestens 150 Tage im autorisierten Betrieb bleiben, bevor sie geschlachtet werden können. Bei jedem Einkauf von Schweinen von konventionellen Betrieben, muss besonders Wert auf die hygienisch-sanitären Bedingungen gelegt werden. In jedem Fall muss die Herkunft des Tieres sicher festgestellt sein.
  
Die Fütterung der Tiere hat nicht ein großes Gewicht, sondern mehr die Qualität des Fleisches zum Ziel. Zudem wird auch der Bedarf des Tieres je nach Wachstumsstadium berücksichtigt. Das Futter der Tiere besteht ausschließlich aus pflanzlichen Lebensmitteln, die im Betrieb selbst produziert wurden. Sollte es nicht möglich sein die gesamte Menge im Betrieb zu produzieren, kann das Futter eingekauft und darf maximal 40% des Gesamtfutters ausmachen. Die Berechnung basiert auf der Trockenmasse der Lebensmittel. Die einfachen und gemischten Futtermittel müssen den Vorschriften entsprechen. Die Zugabe von Vitaminen, Oligoelementen und Mineralien ist erlaubt, um den Bedarf des Tieres zu decken. Es dürfen keine tierischen Futtermittel verwendet werden, außer Milch und Milchprodukte.
 

Synthetikprodukte, die das Wachstum oder die Produktion fördern sollen, sind verboten. Um die Ausscheidungen der Tiere zu minimieren, ist es notwendig die Substanzen so gut wie möglich an das Tier anzupassen. Besonderer Wert muss auf die Ausgewogenheit der Futtermittel, hinsichtlich des Stickstoffanteils gelegt werden (Proteine, essenzielle Aminosäuren, die der Organismus der Tiere nicht selbst herstellen kann). Die genauen Mengen muss an den „Parco“ weitergeleitet werden, damit die Zusammensetzungen genau kontrolliert werden können. Externe Produkte müssen zertifiziert werden.

 

Wie mit den Ausscheidungen der Tiere umgegangen und wie sie verwendet werden, wird vom Regionaldekret 37/93 vorgeschrieben. Der Produzent muss sich an den Verwendungsplan für tierische Abfälle halten und ein genaues Verzeichnis über die Verwendung abliefern.

 

Im sanitären Bereich ist die Prävention von Krankheiten oberstes Ziel. Eine umsichtige Führung ist Vorraussetzung um Probleme dieser Art zu verhindern: Auswahl der Rassen je nach Standort, gesunde und ausgewogene Ernährung, geeignete Stallungen angepasst an den Bedarf der Tiere, natürliche Abwehr der Tiere fördern, um das Wohlbefinden zu steigern. Die kranken oder verwundeten Tiere müssen sofort behandelt werden, wenn notwendig müssen sie isoliert werden. Der Züchter muss die Schweine ständig beobachten, um eventuelle Anomalien zu erkennen. Der Einsatz von Wachstumsfördernden Mitteln ist verboten. Sonstige Behandlungen sind nur unter Aufsicht eines Tierarztes erlaubt. Hier muss die Art des Medikamentes, die Dauer der Behandlung und die Zeit, bevor das Tier geschlachtet werden darf genau angegeben werden. Diese Daten müssen genau festgehalten und einem Kontrollorgan abgegeben werden. Die behandelten Tiere müssen immer identifizierbar sein. Die Kastration von männlichen Schweinen, die älter als vier Jahre sind, muss von einem Tierarzt unter Narkose erfolgen. Das Schneiden des Schwanzes und der Zähne ist erlaubt, wenn Verletzungen beim Euter, an den Ohren oder am Schwanz vorhanden sind.

  

I Die Ställe müssen so konstruiert sein, dass jedes Schwein:

  • Sich ohne Probleme hinlegen, aufstehen und sich bewegen kann;

  • Einen sauberen Ruhebereich hat;

  • Andere Schweine sieht.

Jeder Bereich muss mit einer geeigneten Beleuchtung, Temperatur, Luftzirkulation ohne Gaseintritt ausgestattet sein. 

Wenn die Schweine in Gruppen gehalten werden, muss eine geeignete Anzahl gefunden werden, um Aggressionen und abnormale Verhaltensweisen zu verhindern. Jedes Tier muss über einen geeigneten Liegeplatz mit Stroh oder anderer Unterlage verfügen.

Jedes Tier muss Bewegungsfreiheit haben, im Genauen:

  • Mindestens 1,1 m² für jedes Schwein über 100 kg;

  • 0,55 m² für jedes Schwein mit einem Gewicht zwischen 10 und 100 kg;

  • 0,15 m² für Ferkel unter 10 kg.

Die Schlachtungsvorbereitungen können einen zusätzlichen Stress für die Tiere bedeuten, der sich auf die Qualität des Fleisches auswirkt. Um das Wohlbefinden der Tiere zu erhalten gelten folgende Richtlinien:

  • Der Transport der Tiere muss mit geeigneten Fahrzeugen, in Anbetracht der transportierten Tiere erfolgen;

  • Die Vermischung von Tieren aus verschiedenen Stallungen muss vermieden werden; sowohl beim Transport, als auch vor der Schlachtung;

  • Die Überfütterung am Tag vor der Schlachtung muss vermieden werden;

  • Die Tiere dürfen während dem Transport nicht misshandelt werden.

Alle Vorgänge während der Schlachtung müssen konform mit den Vorschriften des Gesetzes Nr.286/1994 sein. Die Tiere mit dem Siegel des „Parco Ticino“ müssen getrennt geschlachtet werden, um eine Rückverfolgung zu garantieren.

  

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist der Produzent für diese verantwortlich. Der Produzent muss dem Parco del Ticino Analysen und Berichte über die Tiere vorlegen über die Zuchttiere und die Mittel, die für die Aufzucht verwendet wurden. Jede Unstimmigkeit im hygienisch-sanitären Bereich, auch wenn sie außerhalb des Betriebes passiert sind, muss unverzüglich dem Parco del Ticino gemeldet werden.

 

Der Parco del Ticino behält sich zudem vor, zusätzliche Kontrollen in den Betrieben durchzuführen.